Hausregeln

Die Besitzer behalten sich das Recht vor, Mieter von der Benutzung des Gartens oder Schwimmbades auszuschliessen, falls dafür ein Grund besteht.

Die Mieter werden gebeten, sich so zu benehmen, dass Nachbarn nicht gestört werden. Die Nachtruhe sollte eingehalten werden. Musik und nächtliche Feste sind erlaubt, sofern alle einverstanden sind.

Haustiere sind sauber, gut erzogen und stören die anderen Besucher nicht. Ansonsten müssen sie an der Leine geführt werden. Kinder und Haustiere werden immer von den Eltern/Besitzern überwacht, ganz besonders in der Nähe des Pools. Das Schwimmbad wird von einem Alarmsystem bewacht, welches der Letzte der das Bad verlässt, unbedingt wieder anstellen muss. Der Mieter ist allein verantwortlich für die Benutzung des Gartens und des Schwimmbades.

 

 

 

 

 

 

 

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